HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 04.08.2015, 3 AZR 137/13

   
Schlagworte: Witwenrente, Betriebliche Altersversorgung, Betriebsrente, Hinterbliebenenversorgung, Diskriminierung: Alter, Spätehenklausel
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 3 AZR 137/13
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 04.08.2015
   
Leitsätze: Eine Spätehenklausel, die einem Arbeitnehmer Hinterbliebenenversorgung für seinen Ehegatten nur für den Fall zusagt, dass die Ehe vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Arbeitnehmers geschlossen ist, benachteiligt den Arbeitnehmer unzulässig wegen des Alters.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht München, Endurteil vom 4.6.2012 - 3 Ca 9945/11
Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 15.1.2013 - 7 Sa 573/12
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 3 AZR 137/13