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Nichtbeachtung einer per SMS mitgeteilten Dienstzeit

22.12.2023. Ein Notfallsanitäter hatte seinen Arbeitsbeginn für kurzfristig zugewiesene „Springerdienste“ nicht rechtzeitig wahrgenommen, weil er eine entsprechende SMS-Anweisung seines Arbeitgebers am Vortag nicht gelesen hatte.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied, dass der Sanitäter verpflichtet war, die Weisung zur Kenntnis zu nehmen. Sie ist zumutbar und stellt keine Arbeitszeit im arbeitsschutzrechtlichen Sinne dar: BAG, Urteil vom 23.08.2023, 5 AZR 349/22
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 25|2023 BAG: Arbeitgeber können Diensteinteilungen per SMS ist auch an arbeitsfreien Tagen verschicken
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeit auf Abruf (Abrufarbeit)
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitszeit und Arbeitszeitrecht
Handbuch Arbeitsrecht: Home-Office
Handbuch Arbeitsrecht: Weisungsrecht
Letzte Überarbeitung: 20. März 2025
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