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Musterschreiben: Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung
Stichworte: Krankheit, Abmahnung und Gründe, Abmahnungsgründe, Abmahnung und Ermahnung
Weiterführende Stichworte: Abmahnung wegen Verspätung, Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung, Vergütung bei Arbeitsausfall
Im folgenden finden Sie ein Musterschreiben „Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung“.
Wenn Sie sich an diesem Musterschreiben „Abmahnung wegen verspäteter Krankmeldung“ orientieren möchten oder dieses sinngemäß übernehmen wollen, sollten Sie darauf achten, dass Ihnen seine Bedeutung als Beispielstext in allen Einzelheiten wirklich klar ist. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Entscheidung für einen bestimmten Abmahnungstext Rechtsfolgen herbeiführen, die in Ihrem konkreten Fall aber vielleicht nicht die richtigen sind. Sollte Ihnen daher irgend etwas unklar sein, lassen Sie sich besser anwaltlich beraten.Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Formulierungsvorschläge unverbindlich sind, d.h. keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Wir übernehmen daher keine Gewähr für Richtigkeit oder Vollständigkeit.
_________________________________________
Durch Boten
Herrn
Moritz Mustermann
Mustermannstraße 1
11111 Musterstadt
Musterstadt, XX.XX.20XX
Abmahnung
Sehr geehrter Herr Mustermann,
am Montag und am Dienstag dieser Woche, am XX.XX.20XX und am XX.XX.20XX, sind Sie nicht bei der Arbeit erschienen, weil Sie arbeitsunfähig erkrankt waren. Davon haben wir erstmals am Montag um 11:30 Uhr per Telefon erfahren, nachdem Sie einen Arzt aufgesucht hatten und von diesem eine Krankschreibung für Montag und Dienstag erhalten hatten. Ihr Arbeitsbeginn war am Montag aber schon um 08:00 Uhr, so dass Sie bereits zwischen 07:30 Uhr und 08:00 Uhr im Betrieb hätten anrufen können, denn um diese Uhrzeit stand für Sie bereits fest, dass Sie an diesem Tag um 08:00 Uhr nicht bei der Arbeit erscheinen würden, da Sie vielmehr einen Arzt aufsuchen würden.
Mit der um dreieinhalb Stunden verspäteten Krankmeldung haben Sie gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen. Sie hätten bereits zwischen 07:30 Uhr und 08:00 Uhr im Betrieb anrufen und dort mitteilen können, dass Sie an diesem Vormittag einen Arzt aufsuchen würden und daher nicht pünktlich bei der Arbeit erscheinen könnten. Eine pünktliche Krankmeldung, d.h. die unverzügliche Mitteilung einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ist wichtig, da wir nur so dazu in der Lage sind, auf den krankheitsbedingten Arbeitsausfall rasch zu reagieren. Eine ärztliche Diagnose bzw. Untersuchung ist für diese Mitteilung nicht erforderlich.
Wir erwarten von Ihnen, dass Sie im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit künftig spätestens bei Dienstbeginn im Betrieb anrufen oder in anderer Weise (z.B. per E-Mail oder SMS) mitteilen, dass Sie an diesem Tag aufgrund einer Erkrankung nicht oder jedenfalls nicht pünktlich bei der Arbeit erscheinen können.
Sollten Sie dieser Erwartung nicht entsprechen, müssen Sie mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zu einer Kündigung rechnen.
Mit freundlichen Grüßen
_____________________
(Unterschrift Arbeitgeber)
Letzte Überarbeitung: 11. August 2021
Was können wir für Sie tun?
Wenn Sie als Arbeitgeber eine Abmahnung wegen einer verspäteten oder ausgebliebenen Krankmeldung aussprechen oder zunächst einmal gründlich vorbereiten wollen, beraten wir Sie jederzeit gerne. Wir unterstützen Sie auch bei der Frage, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt Sie die (weitere) Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (vorläufig) verweigern können und mit welchen rechtlichen Hinweisen Sie eine solche Leistungsverweigerung begründen können. Entsprechend Ihren Wünschen beraten wir Sie rein intern oder verhandeln in Ihrem Namen mit der Gegenseite. Möglicherweise denken Sie daran, einen Mitarbeiter, der sich zum wiederholten Mal verspätet oder gar nicht krank gemeldet hat und/oder keine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hat, zu kündigen. Vor einem solchen Schritt sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, um juristische Fallstricke zu vermeiden. Für eine möglichst rasche und effektive anwaltliche Unterstützung benötigen wir folgende Unterlagen:
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de | |
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