Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 10/090 Ausschlussfrist: Geltendmachung per E-Mail




Geltendmachung per E-Mail ausreichend

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2009, 5 AZR 888/08

11.05.2010. In vielen Arbeitsverträgen bzw. Tarifverträgen finden sich so genannte Ausschlussfristen. Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber (und umgekehrt gegenüber dem Arbeitnehmer) müssen danach innerhalb einer bestimmten Frist "schriftlich" geltend gemacht werden, sonst verfallen sie.

Dass unter einer "schriftlichen" Geltendmachung auch die Geltendmachung von Ansprüchen per E-Mail zu verstehen ist, hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.12.2009, 5 AZR 888/08

von Rechtsanwältin Nina Lüking, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hannover

Ausschlussfrist und Geltendmachung von Ansprüchen

Gesetzlich ist in einigen Fällen die „Schriftform“ vorgeschrieben, etwa für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen gemäß § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Erklärung muss dann schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben werden (§ 126 Abs. 1 BGB), sonst ist sie unwirksam. Ein Schlag ins Wasser ist deshalb die Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber per E-Mail.

Wenn die Schriftform jedoch nicht gesetzlich festgelegt sondern nur vertraglich vereinbart ist, reicht es normalerweise, dass die Erklärung in irgendeiner Form schriftlich fixiert ist. Wirksam sind dann auch per E-Mail oder Fax übermittelte Erklärungen (§ 127 Abs. 2 Satz 1 BGB). Dies gilt jedoch nur, solange kein „anderer Wille“ anzunehmen ist“, d.h. es gibt hiervon Ausnahmen. Die Rechtsprechung entscheidet dies in der Regel danach, aus welchem Grund die Parteien die Schriftform vereinbart haben.

Gegenstand der Rechtsprechung sind dabei immer wieder die häufig in Tarifverträgen oder (in kirchlichen Einrichtungen) Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) vorkommenden Ausschlussfristen, nach denen Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraumes schriftlich geltend gemacht werden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied im Hinblick auf das Schriftformerfordernis dabei bereits im Jahr 2000 (Urteil vom 11.10.2000, 5 AZR 313/99), dass die tarifliche Ausschlussfrist gewahrt wird, wenn die Ansprüche rechtzeitig per Fax geltend gemacht werden. Nicht endgültig geklärt ist allerdings die Frage, ob die Ansprüche zur Wahrung einer Ausschlussfrist auch per E-Mail geltend gemacht werden können. Mit dieser Frage befasst sich die vorliegende Entscheidung des BAG (Urteil vom 16.12.2009, 5 AZR 888/08).

Der Fall des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitnehmer macht Anspruch auf Einmahlzahlung per E-Mail geltend. Ausschlussfrist verlangt schriftliche Geltendmachung

Der klagende Arbeitnehmer war seit 1995 als Arbeitstherapeut in einer Einrichtung für suchtkranke Menschen beschäftigt. Der Arbeitgeber ist nicht tarifgebunden, im Arbeitsvertrag war aber („vorbehaltlich anderer Bestimmungen“) die Geltung der Richtlinien für Arbeitsverträge (AVR) des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbands (DPWV) vereinbart. Nach § 15 Abs. 2 der AVR sind Ansprüche auf Leistungen, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, binnen einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach ihrer Fälligkeit schriftlich geltend zu machen.

Die Eingruppierung und Vergütung des Arbeitstherapeuten richtete sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag Bund/Länder (BAT Bund/TdL) „in der jeweils gültigen Fassung“.

Der Kläger begehrte unter Berufung auf einen der „Nachfolgetarifverträge“ zum BAT (nämlich dem Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 vom 09.06.2006 -TV EZ-L-) vier Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007, die mit dem Juligehalt 2006 fällig wurden, d.h. zu zahlen waren.

An 25.07.2006, also noch vor Fälligkeit der Zahlungen, forderte er den Arbeitgeber per E-Mail zur Zahlung auf. Mit Schreiben vom 27.03.2007, also mehr als sechs Monate nach Fälligkeit, forderte er den Arbeitgeber erneut zur Zahlung auf. Der Arbeitgeber war der Ansicht, dass der TV EZ-L für den Arbeitstherapeuten gar nicht galt. Die Einmahlzahlung für Juli 2006 war seiner Ansicht nach auch verfallen, da die schriftliche Geltendmachung nicht rechtzeitig erfolgt sei, wie er meinte.

Der Arbeitstherapeut zog deswegen vor Gericht und verlangte von dem Arbeitgeber die Zahlung der Einmalzahlungen in Höhe von insgesamt 655,36 EUR brutto. Während er vor dem Arbeitsgericht unterlag (Arbeitsgericht Koblenz, Urteil vom 08.02.2008, 2 Ca 1666/07), gewann er das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz (Urteil vom 22.08.2008, 9 Sa 198/08). Dagegen legte der Arbeitgeber Rechtsbeschwerde zum BAG ein.

Bundesarbeitsgericht: Geltendmachung der Ansprüche per E-Mail wahrt Ausschlussfrist

Vor dem BAG hatte der Arbeitstherapeut ebenfalls Erfolg. Den TV EZ-L hielt das BAG für anwendbar, weil der Arbeitsvertrag zwar keine ausdrückliche Verweisung auf Nachfolge-Tarifverträge des BAT enthielt, deswegen nach Auffassung des BAG jedoch lückenhaft und so zu interpretieren war, dass Nachfolgetarifverträge wie der TV EZ-L anzuwenden waren.

Ebenso wie das LAG hielt das BAG keinen Teil der Einmalzahlungen für verfallen. Nach der Ausschlussklausel der vereinbarten AVR war zwar eine Geltendmachung innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit erforderlich, so dass das Schreiben vom 27.03.2007 zu spät war. Das BAG ist jedoch der Ansicht, dass die Geltendmachung mit der E-Mail erfolgen durfte, die die Ausschlussfrist wahrte.

Maßgeblich war für das BAG, dass die arbeitsvertraglich vereinbarte Geltung der AVR und damit die Geltung der Ausschlussklausel eine durch Rechtsgeschäft bestimmte schriftliche Form im Sinne von § 127 Abs. 2 BGB darstellt, so dass jede schriftliche Fixierung (also auch eine E-Mail) ausreicht, wenn nicht ausnahmsweise ein anderer Wille der Vertragsparteien entgegensteht. Hierfür gab es jedoch keine Anhaltspunkte, meint das BAG, insbesondere weil der Arbeitgeber die Ablehnung ebenfalls in Form einer E-Mail übermittelte.

Fazit: Das Urteil schafft Klarheit für Arbeitnehmer und ermöglicht es, auch kurz vor Ablauf einer Frist unkompliziert per E-Mail seine Ansprüche geltend zu machen, statt mühsam Briefe zu schreiben und für einen beweissicheren Zugang sorgen zu müssen.

Nähere Informationen finden Sie hier:

Sie möchten regelmäßig die neuesten Fachartikel unserer Kanzlei zum Arbeitsrecht, Informationen zu Gesetzesänderungen und zu aktuellen Gerichtsurteilen erhalten? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter Arbeitsrecht!


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 20. September 2011

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09