Arbeitsrecht Rechtsanwalt
Hensche Rechtsanwälte
Fachanwälte für Arbeitsrecht
Berlin Frankfurt Hamburg Hannover Köln München Nürnberg Stuttgart
   Home
   Arbeitsrecht aktuell
      Arbeitsrecht 2012
      Arbeitsrecht 2011
      Arbeitsrecht 2010
      Arbeitsrecht 2009
      Arbeitsrecht 2008
      Arbeitsrecht 2007
      Arbeitsrecht 2006
      Arbeitsrecht 2005
      Arbeitsrecht 2004
      Arbeitsrecht 2003
      Arbeitsrecht 2002
      Arbeitsrecht 2001
   Kurzinfos Arbeitsrecht
   Handbuch Arbeitsrecht
   Gesetze zum Arbeitsrecht
   Urteile zum Arbeitsrecht
   Musterschreiben
   Ratgeber Gebühren
   Tätigkeitsbereiche
   Team
   Presse
   Buchbesprechungen
   Neue Artikel auf hensche.de

Newsletter-Anmeldung
Anrede
Vorname
Nachname
Email
Abmelden

Referenzen:






Juristisches Internetportal der Uni Saarbrücken:





EconBiz:




Uni- und Stadtbibliothek Köln:



Das Web-Adressbuch für Deutschland 2011:


Mitgliedschaften:







Arbeitsrecht aktuell: 09/229 Keine Kurzarbeit ohne den Betriebsrat




Regelung im Bundesrahmentarifvertrag Bau mit betrieblicher Mitbestimmung unvereinbar

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.10.2009, 14 Sa 1173/09

10.12.2009. Die Regelung in dem allgemeinverbindlichen Bundesrahmentarifvertrag Bau (BRTV Bau), wonach der Arbeitgeber nach Beratung mit dem Betriebsrat nach seinem Ermessen Kurzarbeit anordnen kann, ist wegen der Umgehung des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats unwirksam, meint das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.10.2009, 14 Sa 1173/09.

von Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin

Auswirkung von Kurzarbeit auf die Vergütung

Wird in einem Betrieb rechtmäßig Kurzarbeit eingeführt, sind die Arbeitnehmer nur noch zur Arbeitsleistung im Umfang der eingeführten Kurzarbeit verpflichtet. Auf der anderen Seite ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer über den Umfang der Kurzarbeit hinaus zu beschäftigen bzw. zu vergüten, er befindet sich also nicht im Annahmeverzug gemäß § 615 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Der Arbeitnehmer behält aber neben dem vollen Lohnanspruch für den Umfang der Arbeit, die er tatsächlich noch leistet, auch einen Anspruch auf das (niedrigere) Kurzarbeitergeld für die Arbeit, die wegen der Kurzarbeit entfällt. Das Kurzarbeitergeld wird eigentlich von der Arbeitsagentur bewilligt und gezahlt. Lehnt die Arbeitsagentur die Bewilligung ab, weil die sozialrechtlichen Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind, schuldet der Arbeitgeber nach der Rechtsprechung selber den Arbeitnehmern das Kurzarbeitergeld.

So entschied auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 22.04.2009 (5 AZR 310/08). In diesem Fall hatte das BAG die Regelung zum Saison-Kurzarbeitergeld in einem Tarifvertrag, nämlich dem allgemeinverbindlichen Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV Bau) vom 04.07.2002 zu interpretieren. In § 4 Nr.6.1 BRTV Bau ist bestimmt, dass der Anspruch auf Lohn „entfällt“, wenn aus zwingenden Witterungsgründen oder in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit die Arbeitsleistung aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich wird. Der Arbeitgeber ist dann dazu verpflichtet, das Saison-Kurzarbeitergeld „in der gesetzlichen Höhe zu zahlen“. Das BAG kam hier zu dem Ergebnis, dass „zahlen“ nicht nur das Auszahlen des von der Arbeitsagentur gewährten Kurzarbeitergeldes bedeutet, sondern dass der Arbeitgeber selber zur Zahlung des Kurzarbeitergeldes verpflichtet ist, wenn die Arbeitsagentur nicht zahlt.

Mit der Regelung zur Kurzarbeit des BRTV Bau befasste sich nun ebenfalls die vorliegenden Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg, allerdings mit der Vorfrage, wie überhaupt rechtsverbindlich Kurzarbeit eingeführt werden kann (Urteil vom 09.10.2009, 14 Sa 1173/09). § 4 Nr.6.4 BRTV Bau regelt diesbezüglich, dass der Arbeitgeber in der Schlechtwetterzeit von Dezember bis März über die Fortsetzung, Einstellung oder Wiederaufnahme der Arbeit „nach pflichtgemäßem Ermessen nach Beratung mit dem Betriebsrat“ entscheidet, wenn die Arbeit aus zwingenden Witterungs- oder aus wirtschaftlichen Gründen ausfällt. Problematisch ist an dieser Regelung, ob Kurzarbeit tatsächlich einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden darf.

Der Fall des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg: Auf Kurzarbeit gesetzter Baggerführer verlangt vollständige Vergütung

Der beklagte Arbeitgeber war ein Bauunternehmen, dass etwa 60 Beschäftigte und einen Betriebsrat hatte. Der Arbeitgeber beschloss, den Betrieb stillzulegen und kündigte daher dem klagenden Baggerführer fristgerecht zum 31.01.2009. Von Ende Dezember 2008 bis Ende Januar 2009 herrschte in Berlin durchgehend Bodenfrost. Die Geschäftsleitung einigte sich deshalb mit einigen Betriebsratsmitgliedern Anfang Januar 2009 darauf, die Arbeit an den Baustellen im Januar und Februar komplett einzustellen und Saison-Kurzarbeitergeld zu beantragen. Der Baggerführer arbeitete deswegen den ganzen Rest des Januars nicht, da er ja auf „Kurzarbeit Null“ gesetzt war. Die Arbeitsagentur bewilligte jedoch im Anschluss den Antrag auf Kurzarbeitergeld nicht. Der Arbeitgeber zahlte dem Baggerführer deswegen für diese Zeit gar keinen Lohn.

Der Baggerführer klagte daraufhin auf Zahlung seines vollständigen noch nicht gezahlten Lohns für Januar 2009, d.h. er verlangte nicht nur den Lohn in Höhe des Kurzarbeitergeldes sondern seine normale Vergütung. Vor dem Arbeitsgericht Berlin hatte er damit Erfolg (Urteil vom 18.03.2009, 10 Ca 1199/09).

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Anordnung von Kurzarbeit erfordert Zustimmung des Betriebsrats. Anderweitige Regelung im Bundesrahmentarifvertrag Bau unzulässig

Das LAG gab dem Baggerführer ebenfalls Recht und wies die Berufung des Bauunternehmens zurück.

Das LAG begründet seine Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber sich im Annahmeverzug gemäß § 615 BGB befand, als er „Kurzarbeit Null“ anordnete, da die Kurzarbeit nicht rechtmäßig angeordnet worden war. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat bei der vorübergehenden Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit nämlich ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Das Mitbestimmungsrecht ist gewahrt, wenn der gesamte Betriebsrat mit dem Arbeitgeber eine (verbindliche) Betriebsvereinbarung zur Einführung der Kurzarbeit abschließt. Das hier erfolgte Gespräch mit einzelnen Betriebsratsmitgliedern stellt allenfalls eine unverbindliche Regelabsprache dar und reicht dafür nicht aus.

Die Erfordernisse von § 87 BetrVG mussten aber nach Auffassung des LAG eingehalten werden. Eine bloße „Beratung“ mit dem Betriebsrat, wie sie § 4 Nr. 6.4. BRTV Bau vorsieht, und die letztendlich dem Arbeitgeber die einseitige Anordnung von Kurzarbeit ermöglicht, reichte nach Meinung des LAG deswegen nicht aus, weil die Regelung mit § 87 BetrVG nicht vereinbar ist.

Denn das erzwingbare Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates darf nicht einfach durch Tarifvertrag ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss des Mitbestimmungsrechts ist nur dann tariflich zulässig, wenn im Tarifvertrag selber eine abschließende Regelungen getroffen wird. Die Regelung war vorliegend jedoch nicht abschließend, weil sie dem Arbeitgeber „Ermessen“ bei der Anordnung von Kurzarbeit einräumt statt festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Kurzarbeit konkret zulässig sein soll.

§ 4 Nr.6.4 BRTV Bau läuft also darauf hinaus, die Mitbestimmung des Betriebsrats in unzulässiger Weise schlichtweg auszuschließen.

Das LAG ließ die Revision zum BAG zu, weil der fragliche Tarifvertrag, dessen Regelung das LAG für unwirksam hielt, bundesweit gilt.

Fazit: Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg überzeugt im Ergebnis und in der Begründung. Allgemein wird Kurzarbeit als positives Mittel zu Vermeidung von Arbeitslosigkeit angesehen. Trotzdem kann sie für Arbeitnehmer mit Nachteilen verbunden sein. Denn diese müssen schließlich auf einen Teil ihrer Vergütung verzichten und haben von der Möglichen Sicherung ihres Arbeitsplatzes jedenfalls dann nichts, wenn sie – wie vorliegend der Baggerführer – schon gekündigt sind. In diesem Fall lohnt es sich zu prüfen, ob der Arbeitgeber überhaupt einseitig Kurzarbeit anordnen darf.

Nähere Informationen finden Sie hier:


Unsere Büros können Sie von Montag bis Freitag, jeweils von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr, unter folgenden Anschriften in Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, München, Nürnberg und Stuttgart erreichen:

Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Berlin
Lützowstraße 32
10785 Berlin
Tel: 030 / 26 39 62 0
Fax: 030 / 26 39 62 499

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Berlin
E-Mail: berlin@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Frankfurt
Gutleutstraße 169 - 171
60327 Frankfurt
Tel: 069 / 71 03 30 04
Fax: 069 / 71 03 30 05

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Frankfurt
E-Mail: frankfurt@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hamburg
Neuer Wall 80
20354 Hamburg
Tel: 040 / 69 20 68 04
Fax: 040 / 69 20 68 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hamburg
E-Mail: hamburg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Hannover
Georgstraße 38
30159 Hannover
Tel: 0511 / 899 77 01
Fax: 0511 / 899 77 02

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Hannover
E-Mail: hannover@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Köln
Hansaring 61
50670 Köln
Tel: 0221 / 709 07 18
Fax: 0221 / 709 07 31

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Köln
E-Mail: koeln@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei München
Nymphenburger Straße 4
80335 München
Tel: 089 / 21 56 88 63
Fax: 089 / 21 56 88 67

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro München
E-Mail: muenchen@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Nürnberg
Zeltnerstraße 3
90443 Nürnberg
Tel: 0911 / 953 32 07
Fax: 0911 / 953 32 08

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Nürnberg
E-Mail: nuernberg@hensche.de

Anfahrt
Hensche Rechtsanwälte
Kanzlei Stuttgart
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Tel: 0711 / 470 97 10
Fax: 0711 / 470 97 96

Kontakt:
Rechtsanwalt im Büro Stuttgart
E-Mail: stuttgart@hensche.de

Anfahrt

HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.

Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw. bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig. Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.

Letzte Überarbeitung: 20. September 2011

© 1997 - 2012:  
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin  
Lützowstraße 32, 10785 Berlin  
Telefon: 030 - 26 39 62 0 
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de


Druck Sitemap A bis Z Downloads Links Kontakt Karriere Impressum


Arbeitsrecht aktuell:


Hannover, 08.02.2012
Chefarzt

Privatliquidationsrecht durch Schadensersatzanspruch gesichert

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.09.2011, 8 AZR 846/09

Frankfurt, 07.02.2012
Fristlose Kündigung

Fristlose Kündigung trotz Freistellung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 29.08.2011, 7 Sa 248/11

Berlin, 03.02.2012
Kündigungsschutz:

Auslandsvertrag zählt bei Wartezeit mit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.2011, 2 AZR 12/10

München, 02.02.2012
Altersdiskriminierung:

Altersgrenze für Sachverständige gekippt

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 01.02.2012, 8 C 24.11

Berlin, 31.01.2012
Betriebsrat:

Benachteiligung durch Verweigerung der Festanstellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

Berlin, 27.01.2012
Befristung:

Europarecht erlaubt Befristung zur Vertretung - auch jahrelang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 26.01.2012, Rs. C-586/10 (Kücük)

Berlin, 25.01.2012
Europarecht:

Anspruch auf vier Wochen Urlaub auch ohne jährliche Mindestarbeitszeit

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 24.01.2012, C-282/10 (Dominguez)

Frankfurt, 23.01.2012
Mobbingklage:

Oberarzt verklagt mobbenden Chefarzt auf 500.000 EUR Schadensersatz

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 19.01.2012, 11 Sa 722/10

Berlin, 20.01.2012
Geschäftsführer:

Geschäftsführer erhebt Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.12.2011, 11 Ta 230/11

Hannover, 19.01.2012
Weihnachtsgeld

Kein Weihnachtsgeld nach Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2012, 10 AZR 667/10

Berlin, 17.01.2012
Bewerberdiskriminierung

Auskunftsanspruch des Stellenbewerbers über Auswahlentscheidung oder nicht?

Schlussanträge des Generalanwalts Paolo Mengozzi vom 12.01.2012, Rs. C-415/10 - Meister

Berlin, 13.01.2012
Betriebsratswahl:

Abbruch nur bei Nichtigkeit

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 27.07.2011, 7 ABR 61/10

Berlin, 11.01.2012
BAT Altersstufen:

Berlin und Hessen müssen für BAT-Altersstufen bluten

Bundesarbeitsgericht, Urteile vom 10.11.2011, 6 AZR 148/09 und 6 AZR 481/09

Berlin, 10.01.2012
CGZP-Tarifverträge:

Tarifverträge der CGZP waren auch 2004, 2006 und 2008 unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2012, 24 TaBV 1285/11

München, 05.01.2012
Aufhebungsvertrag:

Aufhebungsvertrag ohne Abfindung, aber mit Ausgleichsklausel?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.06.2011, 9 AZR 203/10

Berlin, 03.01.2012
Urlaub und Krankheit:

Urlaub und Urlaubsabgeltung bei Krankheit - nur 15 Monate lang?

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.12.2011, 10 Sa 19/11

Berlin, 20.12.2011
Sozialauswahl:

Sozialauswahl und Altersdiskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.12.2011, 2 AZR 42/10

Stuttgart, 05.12.2011
Kündigung:

Entschädigung für diskriminierende Kündigung

Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2011, 30 Ca 1772/10

Berlin, 23.11.2011
Urlaub und Krankheit:

Krankheitsbedingt nicht genommener Urlaub kann nach 15 Monaten verfallen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 22.11.2011, C-214/10 - KHS gg. Schulte

Berlin, 05.11.2011
Kündigungsschutzklage:

Arbeitsgericht Berlin großzügig bei Fristversäumung durch Anwalt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.08.2011, 28 Ca 9265/11

München, 02.11.2011
Fristlose Kündigung:

LAG München: Kündigung nach Betrug mit 20 EUR Schaden

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 03.03.2011, 3 Sa 641/10

Frankfurt, 26.10.2011
Kündigung:

Kündigung wegen Alkohols am Steuer

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 01.07.2011, 10 Sa 245/11

Frankfurt, 21.10.2011
Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung wegen Diensthandy-Missbrauchs?

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 25.07.2011, 17 Sa 1739/10

Hamburg, 23.09.2011
Kündigung:

LAG Hamburg -
Kündigung bei Beschäftigungsmöglichkeit im Ausland

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 11.05.2011, 5 Sa 1/11

Berlin, 14.09.2011
BAT-TVöD:

Diskriminierung wegen des Alters durch BAT-Lebensaltersstufen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 08.09.2011, C-297/10 und C-298/10 (Hennings und Mai)

Frankfurt, 13.09.2011
Altersgrenzen:

EuGH kippt Altersgrenze 60 für Lufthansa-Piloten

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.09.2011, C-447/09 (Prigge u.a.)

Berlin, 12.09.2011
Chefarzt:

Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederverheiratung?

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.09.2011, 2 AZR 543/10

Hannover, 09.09.2011
Arbeitszeitbetrug:

Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10

Berlin, 08.09.2011
Whistleblowing:

Verpfeifen / Whistleblowing ohne Risiko einer Kündigung?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 21.07.2011, 28274/08 (Heinisch)

Berlin, 06.09.2011
Bonus - Kündigung:

Anspruch auf Bonus trotz Kündigung und Ausscheiden im Folgejahr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2011, 1 AZR 412/09

Frankfurt, 05.09.2011
Betriebsübergang:

Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Hotelgrundstücks

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.08.2011, 8 AZR 230/10

Berlin, 02.09.2011
GlobeGround Berlin:

Betriebsratswahl bei GlobeGround in Berlin unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, 25 TaBV 529/11

Frankfurt, 31.08.2011
Kündigung:

Kündigung und Krankmeldung

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 18.01.2011, 12 Sa 522/10

Hamburg, 25.08.2011
Probezeitkündigung:

Kündigung in der Probezeit wegen Heirat einer Chinesin

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 22.06.2011, 3 Sa 95/11

Frankfurt, 23.08.2011
Kündigung und Vollmacht:

Kündigung mit Vollmacht, aber ohne Vollmachtsurkunde

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 6 AZR 727/09