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Arbeitsrecht aktuell: 11/225 Befristeter Arbeitsvertrag - Kündigung möglich bei Vereinbarung von Kündigungsfristen




Kündigungsfristenregelung in einem befristeten Arbeitsvertrag spricht für Möglichkeit der ordentlichen Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.08.2011, 6 AZR 436/10

15.11.2011. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann normalerweise nicht ordentlich gekündigt werden. Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist diese Möglichkeit nur als Ausnahme vorgesehen (§ 15 Abs.3 TzBfG). Denn wenn der Arbeitnehmer den Nachteil einer zeitlichen Befristung seines Arbeitsvertrags tragen muss, soll er wenigstens für die begrenzte Vertragslaufzeit vor einer ordentlichen Kündigung sicher sein.

Allerdings können Arbeitgeber von § 15 Abs.3 TzBfG im Arbeitsvertrag abweichen - und tun das auch oft. Daher enthalten praktisch alle Formulararbeitsverträge Ankreuzfelder, um in Abweichung § 15 Abs.3 TzBfG die Möglichkeit der ordentlichen Kündigung zu schaffen. Wird das Arbeitsvertragsformular aber nicht vollständig ausgefüllt, kann Streit darüber entstehen, ob der Zeitvertrag der ordentlichen Kündigung unterliegt oder nicht.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entscheidet solche Fälle eher pro Arbeitgeber, d.h. im Sinne einer Kündigungsmöglichkeit, wie ein aktuelles BAG-Urteil zeigt (Urteil vom 04.08.2011, 6 AZR 436/10).

von Rechtsanwältin Nina Lüking, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Hannover

Hensche Rechtsanwälte, Büro Hannover

Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags aufgrund vertraglicher Vereinbarung - genügt eine Vereinbarung zur Kündigungsfrist?

Wollen Arbeitgeber von § 15 Abs.3 TzBfG abweichen, können sie in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einfach hineinschreiben: "Das Arbeitsverhältnis ist ordentlich kündbar". Dann ist § 15 Abs.3 TzBfG ausgehebelt.

Fraglich ist allerdings, ob schon die Erwähnung der gesetzlichen Kündigungsfristen genügt, d.h. eine Regelung, der zufolge für eine Kündigung die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten sollen. Kann man nicht ordentlich kündigen, machen Kündigungsfristen keinen Sinn, so die Sicht des Arbeitgebers. Ganz falsch, so die Arbeitnehmersicht, denn diese Regelung ist nicht ausreichend klar und verständlich und damit in AGB unwirksam gemäß § 307 Abs.1 Satz 2 BGB.

BAG: Sind in einem Formular-Arbeitsvertrag Kündigungsfristen geregelt, ist eine ordentliche Kündigung möglich

Eine Augenoptikerin war mit schriftlichem Formular-Arbeitsvertrag für ein Jahr befristet eingestellt worden. Das Arbeitsverhältnis sollte vom 20.10.2008 bis zum 31.10.2009 dauern. Außerdem war durch Ankreuzen folgendes vereinbart: „Für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses - nach Ablauf der Probezeit - gilt die gesetzliche Kündigungsfrist.“

Als der Arbeitgeber mit Schreiben vom 27.01.2009 ordentlich zum 28.02.2009 kündigte, erhob die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage mit der Begründung, die Kündbarkeit sei nicht mit der ausreichenden Klarheit vereinbart worden. Denn im Vertragsformular war eine Stelle offen geblieben, nämlich die Dauer der Kündigungsfristen. Hier hieß es nämlich in dem Formular: "Während dieser Zeit können beide Vertragspartner mit einer Frist von ……………………… kündigen".

Das Arbeitsgericht Halle hielt die Kündigungsschutzklage für begründet, das Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt nicht (Urteil vom 01.06.2010, 6 Sa 391/09). Auch das BAG entschied gegen die Klägerin. Denn in jedem Fall sollte nach dem Vertrag nach Ablauf der Probezeit eine ordentliche Kündigung mit der gesetzlichen Kündigungsfrist möglich sein, so das BAG.

Fazit: Enthält ein Formulararbeitsvertrag die Regelung, dass für die ordentliche Kündigung die gesetzliche Kündigungsfrist gilt, ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags möglich - trotz Befristung. Von dem Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit gemäß § 15 Abs.3 TzBfG kommen Arbeitgeber damit leicht weg. Letztlich sollte man es sich als Arbeitnehmer gut überlegen, ob man einem Zeitvertrag zustimmt, der zugleich Kündigungsmöglichkeiten vorsieht.

Nähere Informationen finden Sie hier:

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Letzte Überarbeitung: 5. April 2012

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Arbeitsrecht aktuell:


Berlin, 22.05.2012
Konkurrentenklage:

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Arbeitszeitverringerung im Eilverfahren

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Berlin, 17.05.2012
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Berlin, 17.05.2012
Öffentlicher Dienst:

Leistungsentgelt gemäß § 18 TVöD

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.05.2012, 10 AZR 202/11

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Hannover, 15.05.2012
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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.02.2012, 5 Sa 1370/11

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Für Leiharbeitsfirmen werden die CGZP-Tarifverträge teuer

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Betriebsübergang bei Rettungszweckverband

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Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 02.02.2012, 6 Sa 304/11

Köln, 08.05.2012
Lohnrückzahlung:

Gehaltsüberzahlung bei Überstundenvergütung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.10.2011, 9 Sa 156/11

München, 07.05.2012
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Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 13.10.2011, 3 Sa 1187/10

Frankfurt, 04.05.2012
Urlaub und Krankheit:

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Köln, 02.05.2012
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Fristlose Kündigung:

Betriebsrat - Fristlose Kündigung und trotzdem im Amt?

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Diskriminierungsschutz:

Geschäftsführer und Altersdiskriminierung

Bundesgerichtshof, Urteil vom 23.04.2012, II ZR 163/10

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Fristlose Kündigung:

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Lohnuntergrenzen:

Mindestlohn gemäß Arbeitnehmer-
Entsendegesetz (AEntG)

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, Beschluss vom 18.04.2012, 4 AZR 168/10

Hamburg, 20.04.2012
Diskriminierung:

Auskunftsanspruch des abgelehnten Stellenbewerbers?

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10 (Meister)

Hannover, 18.04.2012
Gleichbehandlung:

Altersteilzeit und Betriebsrente

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.04.2012, 3 AZR 280/10

Hamburg, 13.04.2012
Kündigungsschutzklage:

Anfechtung eines Vergleichs nur im Ausnahmefall

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.09.2011, 1 Sa 538 e/10

Stuttgart, 12.04.2012
Änderungskündigung:

Abmahnung vor Änderungskündigung

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Entfernung einer Ermahnung aus der Personalakte

Arbeitsgericht Trier, Urteil vom 20.12.2011, 3 Ca 1013/11

Frankfurt, 26.03.2012
Mitarbeitergespräche:

Mitbestimmung des Betriebsrates bei Mitarbeiterjahresgesprächen

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 06.02.2012, 16 Sa 1134/11

Berlin, 22.03.2012
Massenentlassungsanzeige

Massenentlassung und Stellungnahme des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2012, 6 AZR 596/10

Berlin, 21.03.2012
Gleicher Urlaub:

Urlaub nach Alter ist eine Diskriminierung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2012, 9 AZR 529/10

Berlin, 18.03.2012
Änderungskündigung:

Fallstricke bei betriebsbedingter Änderungskündigung wegen Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2011, 15 Sa 1264/11, 15 Sa 1461/11

Berlin, 16.03.2012
Bewerberdiskriminierung

Diskriminierung - Frist zur Forderung von Entschädigung rechtens

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.03.2012, 8 AZR 160/11

Berlin, 15.03.2012
Urlaubsrecht:

Kein Urlaubsverfall bei günstigem Arbeitsvertrag

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 9 AZR 303/10