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Streikverbot für Beamte müssen auch Lehrer beachten

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) sieht ein Streikverbot aber nur für bestimmte Beamtengruppen vor, z.B. für Angehörige der Streitkräfte oder der Polizei, nicht aber für alle Beamten. Beamtete Lehrer dürfen daher nach der EMRK streiken. Wegen dieses Widerspruchs zwischen Verfassungsrecht und Völkerrecht ist umstritten, ob gegen streikende Lehrer, die Beamte sind, eine Disziplinarstrafe verhängt werden kann. Das Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück meint: ja (Urteile vom 19.08.2011, 9 A 1/11 und 9 A 2/11).
Geklagt hatten zwei Lehrer. Die Schulbehörde hatte ihnen eine Geldbuße von 100,00 EUR auferlegt, weil sie als Beamte an einem Streik teilgenommen und daher ihre Unterrichtspflicht nicht erfüllt hatten. Das VG wies die Klagen mit Hinweis auf die Grundsätze des Berufsbeamtentums ab, zu denen eben auch das Streikverbot gehört. Diese im GG verankerten Grundsätze können trotz EMRK nicht so uminterpretiert werden, dass das Streikverbot nur noch für bestimmte Beamtengruppen gilt, so das Gericht.
Fazit: Das VG Osnabrück will nicht zwischen dem Streikverbot (das nach deutschem Recht auch für Beamte gilt, die Lehrer gilt) und der Zulässigkeit von Disziplinarstrafen unterscheiden. Dagegen sieht das VG Düsseldorf (Urteil vom 15.12.2010, 31 K 3904/10.O) es so: Streikende Lehrer, die Beamte sind, verletzen zwar das Streikverbot, doch darf wegen der EMRK keine Disziplinarstrafe gegen sie verhängt werden. Ob Lehrer-Beamte bei Streiks (geringe) Disziplinarstrafen riskieren, hängt daher derzeit vom zuständigen VG ab.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteile vom 19.08.2011, 9 A 1/11 und 9 A 2/11 (Pressemitteilung)
- „Beamten-Streikverbot auf Prüfstand“ (taz.de)
- Handbuch Arbeitsrecht: Streikrecht und Kirche
- Handbuch Arbeitsrecht: Streik, Streikrecht
- Handbuch Arbeitsrecht: Tarifvertrag
- Arbeitsrecht aktuell: 18/140 Streikverbot für Beamte bleibt bestehen
- Arbeitsrecht aktuell: 14/082 Bundesverwaltungsgericht mahnt gesetzliche Regelung des Beamtenstreikrechts an
- Arbeitsrecht aktuell: 12/104 Streikrecht für Beamte?
- Arbeitsrecht aktuell: 11/110 Streik beamteter Lehrer rechtfertigt keine Disziplinarstrafe
- Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.12.2010, 31 K 3904/10.O
Hinweis: In der Zwischenzeit, d.h. nach Erstellung dieses Artikels, hat das Gericht seine Entscheidungsgründe schriftlich abgefasst und veröffentlicht. Die Entscheidungsgründe im Volltext finden Sie hier:
- Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 19.08.2011, 9 A 1/11
- Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 19.08.2011, 9 A 2/11
Letzte Überarbeitung: 29. Juni 2018
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