HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT MUSTER

Mus­ter­schrei­ben: Rück­nah­me ei­ner Kün­di­gung

Kün­di­gung - Kos­ten­lo­ses Mus­ter­schrei­ben „Rück­nah­me ei­ner Kün­di­gung durch den Ar­beit­ge­ber“: Hen­sche Rechts­an­wäl­te, Kanz­lei für Ar­beits­recht
Stempelabdruck auf Papier WIDERRUFEN, Holzstempel

Stich­wor­te: Kün­di­gung - Rück­nah­me der Kün­di­gung; Kün­di­gung des Ar­beits­ver­trags (Über­blick); Kün­di­gungs­schutz­kla­ge

Wei­ter­füh­ren­de Stich­wor­te: An­nah­me­ver­zug des Ar­beit­ge­bers; Frei­stel­lung, Su­s­pen­die­rung; Be­schäf­ti­gung, Be­schäf­ti­gungs­an­spruch 

Im fol­gen­den fin­den Sie ein Mus­ter­schrei­ben „Rück­nah­me ei­ner Kün­di­gung durch den Ar­beit­ge­ber“. Der Text ist le­dig­lich ein Bei­spiel und soll ver­deut­li­chen, wor­auf bei ei­ner sol­chen Kün­di­gungs­rück­nah­me zu ach­ten ist. Bit­te be­ach­ten Sie, daß die hier ge­ge­be­nen For­mu­lie­rungs­vor­schlä­ge un­ver­bind­lich sind, d.h. kei­ne Rechts­be­ra­tung im Ein­zel­fall dar­stel­len. Wir über­neh­men da­her kei­ne Ge­währ für Rich­tig­keit oder Voll­stän­dig­keit.

Wenn Sie sich an die­sem Mus­ter­schrei­ben „Rück­nah­me ei­ner Kün­di­gung durch den Ar­beit­ge­ber“ ori­en­tie­ren möch­ten oder die­ses über­neh­men wol­len, soll­ten Sie dar­auf ach­ten, dass Ih­nen sei­ne Be­deu­tung als Bei­spiels­text in al­len Ein­zel­hei­ten wirk­lich klar ist. Die Auf­for­de­rung, wie­der bei der Ar­beit zu er­schei­nen, ist z.B. nur dann sinn­voll, wenn der Ar­beit­neh­mer be­reits in­fol­ge der Kün­di­gung nicht mehr ge­ar­bei­tet hat, so dass er wie­der zur Ar­beits­auf­nah­me auf­ge­for­dert wer­den muss.

Be­den­ken Sie bit­te, dass Sie mit der Ent­schei­dung für ei­nen be­stimm­ten Mus­ter­text Rechts­fol­gen her­bei­füh­ren, die in Ih­rem kon­kre­ten Fall aber viel­leicht nicht die rich­ti­gen sind. Soll­te Ih­nen da­her ir­gend et­was un­klar sein, las­sen Sie sich an­walt­lich be­ra­ten.

_________________________________________

Herrn
Mo­ritz Mus­ter­mann
Mus­ter­mann­stra­ße 1
11111 Mus­ter­stadt
Per Bo­ten / im Hau­se

Mus­ter­stadt, XX.XX.20XX

Rück­nah­me der Kün­di­gung


Sehr ge­ehr­ter Herr Mus­ter­mann,

wir be­zie­hen uns auf un­se­re Kün­di­gung vom XX.XX.20XX, mit der wir das Ar­beits­ver­hält­nis zum XX.XX.20XX ge­kün­digt ha­ben.

Wir neh­men die Kün­di­gung hier­mit zu­rück, weil sie rechts­wid­rig war, und er­klä­ren, dass wir kei­ne Rech­te mehr aus ihr her­lei­ten.

Wir bit­ten Sie da­her dar­um, am nächs­ten Mon­tag zum Dienst­be­ginn um XX:XX Uhr im Be­trieb zur Ar­beit zu er­schei­nen.

Mit freund­li­chen Grü­ßen,

_____________________
(Un­ter­schrift Ar­beit­ge­ber)

 

Rück­nah­me der Kün­di­gung er­hal­ten

_____________________
(Un­ter­schrift Ar­beit­neh­mer)

 

 

Letzte Überarbeitung: 15. Dezember 2017

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