Um das Angebot dieser Webseite optimal zu präsentieren und zu verbessern, verwendet diese Webseite Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Näheres dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Okay

HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

GESETZE ZUM ARBEITSRECHT

Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)

Reisebüro

Das Min­des­t­ur­laubs­ge­setz für Ar­beit­neh­mer oder kurz "Bun­des­ur­laubs­ge­setz" (BUrlG) stammt in sei­ner ur­sprüng­li­chen Fas­sung aus dem Jah­re 1963. Es schreibt für je­den Ar­beit­neh­mer ei­nen be­zahl­ten Er­ho­lungs­ur­laub von min­des­tens 24 Werk­ta­gen pro Jahr vor.

Da­bei sind "Werk­ta­ge" im Sin­ne des BUrlG die sechs Ta­ge von Mon­tag bis Sams­tag. Je­der Ar­beit­neh­mer hat da­her un­ab­hän­gig von der An­zahl sei­ner in­di­vi­du­el­len wö­chent­li­chen Ar­beits­ta­ge ei­nen ge­setz­li­chen Min­des­t­ur­laub von vier Wo­chen pro Jahr. Der An­spruch wird erst­mals fäl­lig nach sechs­mo­na­ti­gem Be­ste­hen des Ar­beits­ver­hält­nis­ses.

Im BUrlG sind ne­ben der Län­ge des Ur­laubs auch sei­ne Über­tra­gung auf das Fol­ge­jahr und die Ur­laubs­ab­gel­tung bei Be­en­di­gung des Ar­beits­ver­hält­nis­ses ge­re­gelt.

Wei­ter­füh­ren­de In­for­ma­tio­nen zum Ur­laubs­recht fin­den Sie in un­se­rem On­line-Hand­buch Ar­beits­recht un­ter den Stich­wor­ten "Ur­laub Ur­laubs­an­spruch" und un­ter "Ur­laub und Krank­heit".

Da­mit Sie mög­lichst rasch zu je­dem Pa­ra­gra­phen die pas­sen­den Rechts­in­for­ma­tio­nen fin­den, ha­ben wir den Ge­set­zes­text mit Links zu den ein­schlä­gi­gen Hand­buch­ar­ti­keln un­se­res On­line-Hand­buchs zum Ar­beits­recht ver­se­hen. Bit­te be­ach­ten Sie, dass dies ei­ne Ge­set­zes­be­ar­bei­tung durch uns dar­stellt. Der recht­lich ver­bind­li­che ("amt­li­che") Ge­set­zes­text ist nur im Bun­des­ge­setz­blatt (BGBl) ent­hal­ten, und zwar in des­sen ge­druck­ter Fas­sung. Ak­tu­el­le und ver­läss­li­che Fas­sun­gen des BUrlG und an­de­rer Ge­set­ze fin­den Sie im In­ter­net z.B. un­ter http://de­ju­re.org/ oder un­ter www.ge­set­ze-im-in­ter­net.de.



Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern