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Anspruch auf Zeugnisberichtigung nicht verwirkt

17.07.2023. Ein Vertriebsmitarbeiter beanstandete nach seiner Kündigung ein Arbeitszeugnis, das ihn unter anderem fälschlich der Weitergabe vertraulicher Informationen beschuldigte.
Das Zeugnis wurde böswilig formuliert und der Mitarbeiter hatte bereits 2019 dagegen protestiert.
Deshalb entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg, dass der Arbeitgeber nicht darauf vertrauen konnte, dass der Anspruch auf Zeugnisberichtigung verwirkt war – auch wenn zwischen Beanstandung und Klageergebung zwei Jahre lagen: LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.05.2023, 4 Sa 54/22
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 14|2023 LAG Baden-Württemberg: Verwirkung eines Anspruchs auf Zeugnisberichtigung
Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitnehmer
Handbuch Arbeitsrecht: Ausschlussfrist
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
Handbuch Arbeitsrecht: Zeugnis
Letzte Überarbeitung: 6. März 2025
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