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Atypische Beschäftigung weiter rückläufig
28.06.2025 Als Normalarbeitsverhältnis gilt eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit mehr als 20 Wochenstunden, die unmittelbar beim Arbeitgeber ausgeübt wird. Als atypische Beschäftigung gelten dagegen insbesondere befristete Arbeitsverhältnisse, Teilzeitbeschäftigung bis 20 Wochenstunden, Minijobs und Zeitarbeit.
Der Anteil atypisch Beschäftigter sank von 22,6 Prozent im Jahr 2010 auf 17,2 Prozent im Jahr 2024. Besonders deutlich ging der Anteil der Minijobber von 7,2 auf 4,2 Prozent und der Anteil der Beschäftigten in Teilzeit bis 20 Wochenstunden von 14,1 auf 10,9 Prozent zurück. Auch befristete Beschäftigung und Zeitarbeit gingen zurück: Der Anteil befristet Beschäftigter sank von 8,1 auf 5,9 Prozent, der Anteil der Zeitarbeitnehmer von 2,5 Prozent im Jahr 2017 auf 2,1 Prozent im Jahr 2024.
Weitere Infotmationen: Update Arbeitsrecht 06|2025 Reguläre Beschäftigung auf dem Vormarsch
Handbuch Arbeitsrecht: Befristung des Arbeitsvertrags
Handbuch Arbeitsrecht: Geringfügige Beschäftigung
Handbuch Arbeitsrecht: Leiharbeit
Handbuch Arbeitsrecht: Teilzeitbeschäftigung
Letzte Überarbeitung: 11. August 2026
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