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Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung
10.10.2025. Ein 1958 geborener Arbeitnehmer war seit 1985 bei einem papierverarbeitenden Unternehmen beschäftigt, zuletzt als Schichtleiter. Nachdem das Unternehmen seinen Hauptauftraggeber verloren hatte, stellte es die Produktion ein und schloss den Betrieb. Nach Abschluss eines Interessenausgleichs und Sozialplans sowie einer Massenentlassungsanzeige kündigte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer betriebsbedingt.
Der Arbeitnehmer hielt die Kündigung unter anderem deshalb für unwirksam, weil es sich weiterhin um einen funktionierenden Betrieb gehandelt habe. Das Landesarbeitsgericht Köln wies die Kündigungsschutzklage jedoch ebenso wie zuvor das Arbeitsgericht (ArbG) ab.
Die tatsächliche Durchführung der Betriebsschließung begründe die Vermutung, dass die unternehmerische Entscheidung nicht unsachlich, unvernünftig oder willkürlich sei. Auch die Schließung eines funktionierenden Betriebs sei grundsätzlich von der unternehmerischen Freiheit geschützt. Der Arbeitnehmer habe keine Umstände dargelegt, die für eine rechtsmissbräuchliche Entscheidung sprechen.
Auch der Einwand, einzelne Regelungen des Sozialplans seien unwirksam, konnte die Massenentlassungsanzeige nach Auffassung des Gerichts nicht fehlerhaft machen: LAG Köln, Urteil vom 20.03.2025, 8 SLa 310/24
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 09|2025 LAG Köln: Betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsschließung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Betriebsbedingte Kündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutzklage
Handbuch Arbeitsrecht: Massenentlassung
Letzte Überarbeitung: 9. September 2026
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