-
Kanzlei Berlin
030 - 26 39 62 0
berlin@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Frankfurt
069 - 71 03 30 04
frankfurt@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hamburg
040 - 69 20 68 04
hamburg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Hannover
0511 - 89 97 701
hannover@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Köln
0221 - 70 90 718
koeln@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei München
089 - 21 56 88 63
muenchen@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Nürnberg
0911 - 95 33 207
nuernberg@hensche.de
AnfahrtDetails -
Kanzlei Stuttgart
0711 - 47 09 710
stuttgart@hensche.de
AnfahrtDetails
Bewertung von Geschäftsinformationen als vertraulich

05.12.2023. Im Streitfall klagte ein Unternehmen gegen einen ehemaligen Arbeitnehmer wegen unzulässiger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Stuttgart entschied hierüber per Urteil anstatt vorab per Beschluss, was das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg rügte.
Das Landesarbeitsgericht (LAG) stellte klar, dass die Einstufung als geheimhaltungsbedürftig im Vorabverfahren zu erfolgen hat. Da die streitgegenständlichen Informationen als Geschäftsgeheimnisse einzustufen waren, gab das Landesarbeitsgericht (LAG) dem Antrag des Unternehmens statt: LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.09.2023, 7 Ta 1/22
Weitere Informationen zu dieser Enscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 24|2023 LAG Baden-Württemberg: Einstufung streitgegenständlicher Informationen als geheimhaltungsbedürftig
Handbuch Arbeitsrecht: Datenschutz im Arbeitsrecht
Handbuch Arbeitsrecht: Haftung des Arbeitnehmers
Letzte Überarbeitung: 20. März 2025
Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:
![]() |
Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
![]() |
Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de |
![]() |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
Bewertung:
HINWEIS: Sämtliche Texte dieser Internetpräsenz mit Ausnahme der Gesetzestexte und Gerichtsentscheidungen sind urheberrechtlich geschützt. Urheber im Sinne des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr. Martin Hensche, Lützowstraße 32, 10785 Berlin.
Wörtliche oder sinngemäße Zitate sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Urhebers bzw.
bei ausdrücklichem Hinweis auf die fremde Urheberschaft (Quellenangabe iSv. § 63 UrhG) rechtlich zulässig.
Verstöße hiergegen werden gerichtlich verfolgt.
© 1997 - 2025:
Rechtsanwalt Dr. Martin Hensche, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lützowstraße 32, 10785 Berlin
Telefon: 030 - 26 39 62 0
Telefax: 030 - 26 39 62 499
E-mail: hensche@hensche.de