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Fristlose Kündigung wegen WhatsApp-Video unwirksam
20.10.2025. Ein seit fünf Jahren bei einem Klinikdienstleister beschäftigter Arbeitnehmer erlaubte sich einen makabren Scherz über einen Arbeitskollegen. Er hielt über den Außenlautsprecher eines Werkfeuerwehrfahrzeugs eine kurze Traueransprache, in der er den Kollegen fälschlicherweise für tot erklärte. Ein anderer Kollege filmte die Ansprache. Anschließend teilte der Arbeitnehmer das Video in einer WhatsApp-Gruppe mit fünf Arbeitskollegen, zu denen auch der betroffene Kollege gehörte. Dieser nahm den Scherz mit Humor.
Der Arbeitgeber kündigte dem Arbeitnehmer daraufhin fristlos, hilfsweise ordentlich. Das Arbeitsgericht Lübeck und anschließend auch das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein hielten die Kündigungen für unwirksam.
Nach Auffassung des LAG lag kein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor. Der Arbeitnehmer hatte das Video während einer Pause aufgenommen und es anschließend mit nur geringem Zeitaufwand während der Arbeitszeit hochgeladen. Auch wenn der Scherz den Betriebsfrieden gestört habe, sei die Ansprache selbst nur von den beiden unmittelbar Beteiligten wahrgenommen worden und das Video nur einem kleinen Kreis von Kollegen zugänglich gemacht worden. Eine Abmahnung wäre daher als milderes Mittel vorrangig gewesen.
Auf einen weiteren Pflichtverstoß, nämlich das Umparken des Fahrzeugs für die Videoaufnahme, konnte sich der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozess ebenfalls nicht berufen, da er den Betriebsrat hierzu vor Ausspruch der Kündigung nicht angehört hatte: LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 19.08.2025, 1 Sa 104/25
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 09|2025 LAG Schleswig-Holstein: Fristlose Kündigung wegen Hochladens eines scherzhaften Videos in einer WhatsApp-Gruppe
Handbuch Arbeitsrecht: Abmahnung
Handbuch Arbeitsrecht: Betriebsratsanhörung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Fristlose Kündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Außerordentliche Kündigung
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung - Verhaltensbedingte Kündigung
Letzte Überarbeitung: 15. September 2026
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