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Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 11.09.2008, 6 Sa 384/08

   
Schlagworte: Gleichbehandlung
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 Sa 384/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 11.09.2008
   
Leitsätze:

Die Kündigung ist im Streitfall unwirksam, weil der Arbeitgeber nach substantiiertem Vortrag des Arbeitnehmers anderen Arbeitnehmern wegen gleichartiger Pflichtverletzung (Missbrauch Payback-Punkte) nicht gekündigt hat und Gründe für eine differenzierende Behandlung nicht ersichtlich und vorgetragen sind.

Es ist daher davon auszugehen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für die Beklagte nicht unzumutbar ist.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt am Main
   

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