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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 26.03.2013, 1 AZR 813/11

   
Schlagworte: Sozialplan, Diskriminierung: Alter, Abfindung: Diskriminierung, Diskriminierung: Abfindung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 AZR 813/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.03.2013
   
Leitsätze: Die Betriebsparteien sind unionsrechtlich nicht gehalten, in einem Sozialplan für rentennahe Arbeitnehmer einen wirtschaftlichen Ausgleich vorzusehen, der mindestens die Hälfte der Abfindung rentenferner Arbeitnehmer beträgt.
Vorinstanzen: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2011 - 6 Sa 613/11
Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.04.2011 - 12 Ca 5887/10
   

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