Um das Angebot dieser Webseite optimal zu präsentieren und zu verbessern, verwendet diese Webseite Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Näheres dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Okay

HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Be­schluss vom 28.01.2008, 3 AZB 30/07

   
Schlagworte: Tariffähigkeit, Gewerkschaft, Tarifvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 3 AZB 30/07
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 28.01.2008
   
Leitsätze:
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Osnabrück, Beschluss vom 14.02.2007, 3 Ca 888/06
landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 02.07.2007, 16 Ta 107/07
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 3 AZB 30/07