HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 28.11.2016, 15 Sa 180/12

   
Schlagworte: Auslegung, Arbeitsvertrag, AGB, Rückkehrrecht
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 15 Sa 180/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 28.11.2016
   
Leitsätze: Wird von einem ehemaligen Arbeitgeber ein unbefristetes Rückkehrrecht "für den Fall der Schließung/Auflösung der Betriebskrankenkasse X" eingeräumt, ist hiervon die Schließung eines Rechtsnachfolgers nicht umfasst.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 15.11.2011, 16 Ca 10557/11
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 15 Sa 180/12