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ArbG Duis­burg, Ur­teil vom 14.09.2009, 3 Ca 1336/09

   
Schlagworte: Fristlose Kündigung, Raucherpause
   
Gericht: Arbeitsgericht Duisburg
Aktenzeichen: 3 Ca 1336/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.09.2009
   
Leitsätze: Gilt im Betrieb die Regelung, dass die Beschäftigten bei Raucherpausen auszustempeln haben, ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt, wenn eine Arbeitnehmerin trotz Abmahnung wiederholt Pausen im Raucherraum verbringt, ohne die vorgeschriebene Zeiterfassung zu bedienen.
Vorinstanzen:
   

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