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LAG Schles­wig-Hol­stein, Ur­teil vom 10.01.2012, 2 Sa 305/11

   
Schlagworte: Anhörung des Betriebsrats
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein
Aktenzeichen: 2 Sa 305/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 10.01.2012
   
Leitsätze: Beabsichtigt ein Arbeitgeber, ein Arbeitsverhältnis wegen Diebstahls oder des Verdachts des Diebstahls zu kündigen, hat er den in seinem Betrieb gebildeten Betriebsrat auch über den Verlauf des Arbeitsverhältnisses und die von ihm vorgenommene Interessenabwägung zu unterrichten.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 30.06.2011, 4 Ca 284 b/11
   

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