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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 18.12.2008, 11 Sa 299/08

   
Schlagworte: Elternzeit: Teilzeit, Elternzeit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 11 Sa 299/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.12.2008
   
Leitsätze: Im Hinblick darauf, dass der/die Arbeitnehmer/in die Möglichkeit hat, die Inanspruchnahme von Elternzeit nach § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG unter die Bedingung der gleichzeitigen Zustimmung des Arbeitgebers zur beantragten Elternzeit zu stellen (BAG 15.04.2008 - 9 AZR 380/07 - Rz. 35 juris), kann er/sie im Falle der Ablehnung des Elternteilzeitwunsches nicht die Anpassung des dem Arbeitgeber mitgeteilten Elternzeitraums analog § 313 Abs. 1 BGB verlangen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Essen, 26.09.2007 - 6 Ca 1828/07,
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09
   

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