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BAG, Be­schluss vom 08.12.2009, 1 ABR 41/09

   
Schlagworte: Betriebsstilllegung, Versetzung, Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 1 ABR 41/09
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 08.12.2009
   
Leitsätze: Der Betriebsrat eines stillgelegten Betriebs ist nicht im Rahmen seines Restmandats nach § 99 Abs. 1 Satz 1, § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu beteiligen, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer nach der vollständigen Stilllegung des Betriebs eine Tätigkeit in einem anderen Betrieb des Unternehmens zuweist.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Saarbrücken, Beschluss vom 6.07.2005, 65 BV 9/05
Landesarbeitsgericht Saarland, Beschluss vom 19.11.2008, 2 TaBV 7/08
   

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