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LAG Mün­chen, Ur­teil vom 14.08.2007, 4 Sa 189/07

   
Schlagworte: Karenzentschädigung, Arbeitslosengeld
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 4 Sa 189/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 14.08.2007
   
Leitsätze: Der Arbeitgeber kann auf die während der Zeit eines nachvertraglichen Wettbewerbsverbots zu zahlende Karenzentschädigung ein vom Arbeitnehmer während dieses Zeitraum bezogenes Arbeitslosengeld (in den Grenzen der § 74c Abs. 1 HGB) nur in Höhe des "Netto-"Auszahlungsbetrages, nicht in Höhe eines fiktiv hochgerechneten "Brutto-"Betrages des Arbeitslosengeldes anrechnen (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts).
Vorinstanzen: Arbeitsgericht München
   

(Re­vi­si­on ein­ge­legt un­ter dem Ak­ten­zei­chen 10 AZR 678/07)

zur Ur­teils­be­spre­chung:
07/70 Es gibt kein „Brut­to­ar­beits­lo­sen­geld“

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