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BAG, Ur­teil vom 26.01.2011, 4 AZR 159/09

   
Schlagworte: Tarifvertrag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 4 AZR 159/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 26.01.2011
   
Leitsätze: Eine Betriebsnorm setzt voraus, dass sie eine über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausgehende unmittelbare und zwingende Geltung auch gegenüber den Arbeitnehmern beansprucht. An der unmittelbaren und zwingenden Wirkung für das betriebliche Rechtsverhältnis fehlt es, wenn für eine Regelung ein Zustimmungsvorbehalt zugunsten einer der Tarifvertragsparteien vereinbart wird.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Lübeck, Urteil vom 26.06.2008, 1 Ca 1040/08
Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.01.2009, 4 Sa 269/08
   

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