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BAG, Ur­teil vom 29.04.2004, 6 AZR 101/03

   
Schlagworte: Tarifvertrag, Eingetragene Lebenspartnerschaft, Ortszuschlag
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 6 AZR 101/03
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.04.2004
   
Leitsätze:

1. Das familienstandsbezogene Stufensystem des Ortszuschlags nach § 29 BAT berücksichtigt den Familienstand der Lebenspartnerschaft nicht. Die tarifliche Regelung ist mit der für die Tarifvertragsparteien nicht absehbaren Einführung des neuen familienrechtlichen Instituts der Eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare nachträglich lückenhaft geworden.

2. Aus dem Regelungskonzept und der familienbezogenen Ausgleichsfunktion des Ortszuschlags ergeben sich ausreichende Anhaltspunkte für den mutmaßlichen Willen der Tarifvertragsparteien, den lückenhaften Tarifvertrag durch die für verheiratete Angestellte geltende Regelung des § 29 Abschnitt B Abs 2 Nr 1 BAT zu schließen.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Wuppertal, Urteil vom 6.06.2002, 8 Ca 571/02
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 5.12.2002, 11 Sa 933/02
   

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