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LAG Köln, Ur­teil vom 18.05.2010, 12 Sa 38/10

   
Schlagworte: Urlaub: Krankheit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 12 Sa 38/10
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 18.05.2010
   
Leitsätze: Kann Urlaub aufgrund einer Erkrankung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf des Übertragungszeitraums nicht genommen werden und steht er deshalb dem Arbeitnehmer noch zum Zeitpunkt der Wiedergenesung zu, unterfällt er bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis gemeinsam mit dem Urlaub aus dem Jahr der Wiedergenesung der Verfallfrist des § 7 Abs. 3 BUrlG.(Rn.29) Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Zeitraum zwischen Wiedergenesung und Ende Urlaubsjahres zur vollständigen Inanspruchnahme des Urlaubs ausreicht.(Rn.30) Anders als beim Urlaubsabgeltungsanspruch greifen (allgemeine) vertragliche oder tarifvertragliche Verfallfristen nicht ein.(Rn.28)
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Aachen, Urteil vom 08.12.2009, 4 Ca 2559/09
   

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