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LAG Ber­lin-Bran­den­burg, Ur­teil vom 04.11.2011, 13 Sa 1549/11

   
Schlagworte: Betriebsratsmitglied, Befristung, Einstellungsanspruch
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: 13 Sa 1549/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 04.11.2011
   
Leitsätze:

1) § 14 Abs. 2 TzBfG ist nicht unionsrechtskonform dahingehend einzuschränken, dass er auf befristete Arbeitsverträge von Betriebsräten keine Anwendung findet.

2) Aus dem Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG kann ein Anspruch des Betriebsratsmitglieds auf Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages folgen . Die Darlegungs- und Beweislast für eine derartige Benachteiligung wegen der Betriebsratsarbeit trägt der Arbeitnehmer.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 15.06.2011, 10 Ca 4964/11
   

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