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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

BAG, Ur­teil vom 10.07.2013, 10 AZR 915/12

   
Schlagworte: Versetzung, Weisungsrecht
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 10 AZR 915/12
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 10.07.2013
   
Leitsätze: Die personelle Auswahlentscheidung bei einer Versetzung entspricht nicht billigem Ermessen iSv. § 106 GewO, § 315 BGB, wenn der Arbeitgeber nur Beschäftigte in die Auswahl einbezieht, deren Arbeitsverhältnisse zunächst befristet waren und erst später entfristet wurden.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Dresden, Urteil vom 24.4.2012 - 4 Ca 2313/11
Sächsisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.9.2012 - 2 Sa 356/12
   

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