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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 08.02.2008, 5 Sa 45/07

   
Schlagworte: Praktikum, Lohnwucher
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 5 Sa 45/07
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 08.02.2008
   
Leitsätze: Steht der Ausbildungszweck in einem sechsmonatigen so genannten Praktikantenverhältnis nicht im Vordergrund, das heißt überwiegt der Ausbildungszweck nicht deutlich die für den Betrieb erbrachten Leistungen und Arbeitsergebnisse, ist eine Vergütung von 375,00 € monatlich sittenwidrig.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 22.03.2007, Aktenzeichen 35 Ca 9620/06
   

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