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BAG, Ur­teil vom 12.02.2013, 3 AZR 100/11

   
Schlagworte: Wartezeit, Betriebliche Altersversorgung, Altersdiskriminierung, Diskriminierung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 3 AZR 100/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 12.02.2013
   
Leitsätze: Die Bestimmung in einer vom Arbeitgeber geschaffenen Versorgungsordnung, wonach ein Anspruch auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nur besteht, wenn der Arbeitnehmer eine mindestens 15-jährige Betriebszugehörigkeit bis zur Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung zurücklegen kann, ist wirksam. Sie verstößt nicht gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters oder des Geschlechts.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22.4.2010 - 54 Ca 15438/09
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.11.2010 - 14 Sa 1328/10
   

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