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Sittenwidrige Arbeitsvergütung innerhalb eines Wirtschaftsgebiets

12.09.2022. Sind mehr als 50 Prozent der Arbeitgeber eines Wirtschaftsgebiets tarifgebunden oder sind mehr als 50 Prozent der Arbeitnehmer in einem solchen Gebiet bei tarifgebundenen Arbeitgebern beschäftigt, kann von der Üblichkeit der Tarifvergütung ausgegangen werden. In solchen Fällen darf auch die Vergütung von Beschäftigten, die keinen Tariflohn erhalten, nicht sittenwidrig gering im Sinne von § 138 Abs.1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sein, d. h. den durchschnittlichen Bruttostundenlohn nicht um mehr als ein Drittel unterschreiten. Dies bestätigte nun das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 26.07.2022, 5 Sa 284/21).
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 18/2022 LAG Mecklenburg-Vorpommern: Sittenwidrigkeit der Vergütung wegen Unterschreitung des Tarif- oder ortsüblichen Lohns
Letzte Überarbeitung: 12. September 2022
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