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Textbausteine reichen für dienstliche Beurteilung nicht aus
03.07.2025 Eine Lehrerin bewarb sich auf eine Stelle als Studiendirektorin, blieb im Auswahlverfahren jedoch aufgrund ihrer dienstlichen Beurteilung hinter einer Mitbewerberin zurück. Die Beurteilung enthielt für verschiedene Kriterien wie „Unterricht oder Ausbildung“, „Zusammenarbeit“ und „Soziale Kompetenz“ jeweils Punktwerte. Die hierfür verwendeten sogenannten Ankertexte waren jedoch lediglich unverändert aus den allgemeinen Beurteilungsrichtlinien übernommen worden.
Das LAG Hamm gab der Konkurrentenklage statt. Werden Einzelbewertungen in Zahlen ausgedrückt, muss die Beurteilung nachvollziehbar erkennen lassen, anhand welcher konkreten Maßstäbe die Bewertung erfolgt ist. Vorgegebene Ankertexte müssen daher auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnitten werden. Eine erstmalige Konkretisierung der Bewertungen erst im Gerichtsverfahren ist nicht zulässig, da das Gericht sonst den ursprünglichen Beurteilungsvorgang nicht mehr kontrollieren könnte: LAG Hamm, Urteil vom 18.02.2025, 6 SLa 685/24.
Weitere Infos: Update Arbeitsrecht 06|2025 LAG Hamm: Textbausteine genügen nicht für dienstliche Beurteilungen
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Handbuch Arbeitsrecht: Zeugnis
Letzte Überarbeitung: 12. August 2026
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