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Verfall von virtuellen Anteilen nach Kündigung ist zulässig

14.05.2024. Ein ehemaliger Angestellter wollte zwei Jahre nach seiner Eigenkündigung noch virtuelle Unternehmensanteile geltend machen.
Doch das Landesarbeitsgericht (LAG) München entschied: Die in den Vertragsbedingungen vorgesehene Verfallsregelung ist wirksam. Virtuelle Optionen stellen keine garantierte Vergütung dar, sondern lediglich eine befristete Gewinnchance. Diese darf laut Gericht auf einen Zeitraum nach dem Ausscheiden begrenzt werden: LAG München, Urteil vom 07.02.2024, 5 Sa 98/23
Weitere Informationen zu dieser Entscheidung finden Sie hier: Update Arbeitsrecht 10|2024 LAG München: Verfall von bereits zugeteilten virtuellen Unternehmensanteilen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses
Handbuch Arbeitsrecht: Kündigung des Arbeitsvertrags (Überblick)
Letzte Überarbeitung: 16. April 2025
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