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Ausbildungsbonus

17.03.2008. In den letzten Jahren hat sich die Ausbildungssituation in den Unternehmen und damit für die potentiellen Auszubildenden kaum verbessert. Nach wie vor warten viele junge Menschen länger als ein Jahr auf einen Ausbildungsplatz.
Zu einem hohen Anteil betrifft dies Schulabgänger ohne Abschluss oder mit deutlich unterdurchschnittlichen Zeugnissen. Um diesen Jugendlichen den Einstieg ins Erwerbsleben zu erleichtern bzw. überhaupt zu ermöglichen, hat das Bundeskabinett in Berlin am 20.02.2008 einen Gesetzesentwurf zur Unterstützung der Berufsausbildung für Altbewerber und lernschwache Schüler beschlossen.
Nach dem Entwurf sollen Ausbildungsbetriebe, die zusätzlich einen Ausbildungsplatz schaffen, um „schwer vermittelbaren“ jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben zu ermöglichen, einen Bonus erhalten. Dazu sollen § 421r und § 421s als neue Vorschriften in das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) eingefügt werden.
Der Bonus ist gestaffelt in Höhe von 4.000,00 bis 6.000,00 EUR. Er wird dem Ausbildungsbetrieb gezahlt, der einen zusätzlichen Ausbildungsplatz schafft, um einen Bewerber auszubilden, der sich bereits mindestens seit dem Vorjahr erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht hat.
Einschränkend gilt dies nur für Bewerber, die einen mittleren Schulabschluss mit höchstens der Abschlussnote ausreichend in den Fächern Deutsch oder Mathematik, einen Hauptschulabschluss, einen Sonderschulabschluss oder keinen Schulabschluss vorweisen. Darüber hinaus werden auch lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte Bewerber von der Regelung erfasst. Zudem kann ein Bonus – insoweit als Ermessensleistung - auch für Bewerber mit besseren Abschlüssen gezahlt werden, wenn diese sich bereits seit mehr als zwei Jahren erfolglos um eine Ausbildung bemüht haben.
Das Gesetz soll zum 01.07.2008 in Kraft treten. Begrenzt wird der Zuschuss auf Ausbildungen, die im Zeitraum zwischen dem 01.07.2008 und dem 31.12.2010 beginnen, unabhängig davon, ob der Ausbildungsvertrag schon früher geschlossen wurde.
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erwartet man von dieser Maßnahme einen deutlichen Zuwachs an Ausbildungsplätzen. Konkret rechnet man mit etwa 100.000 neuen Lehrstellen bis zum Jahr 2010.Dass es sich hier vor allem um eine sozialpolitische Maßnahme im Sinne einer „Berufseinstiegsbetreuung“ handelt, zeigt die mit dem Gesetzesentwurf weiterhin eingeführte befristete Berufseinstiegsbegleitung. Dieses Modell soll bei der Vorbereitung des Schulabschlusses, der Berufsorientierung sowie Berufswahl unterstützen.
Abgerundet wird das politische Maßnahmenpaket „Jugend - Ausbildung und Arbeit“ durch eine verbesserte Förderung der Zweitausbildung mit Hilfe der Berufsausbildungsbeihilfe. Ob der Ausbildungsbonus letztlich ein ernsthafter Anreiz für Unternehmen ist, benachteiligte Jugendliche auszubilden, bleibt abzuwarten. Im Unterschied zu vielen gesetzlichen Lohnzuschüssen der vergangenen Jahre grenzt der nunmehr geplante Ausbildungsbonus die Zielgruppe der „förderungsbedürftigen jungen Menschen“ sehr genau ein, womit die geförderten Auszubildenden möglicherweise aus der Sicht von Ausbildungsbetrieben nicht attraktiv sein könnten.
Nähere Informationen finden Sie hier:
- Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen, Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 07.04.2008, Bundestag Drucks. 16/8718
- Handbuch Arbeitsrecht: Arbeitslosengeld I
- Arbeitsrecht aktuell: 08/005 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
- Arbeitsrecht aktuell: 07/59 Gesetzliche Neuregelungen
- Arbeitsrecht aktuell: 07/32 Bundestag beschließt Arbeitsmarktförderung für jugendliche Arbeitslose
- Arbeitsrecht aktuell: 07/24b Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Letzte Überarbeitung: 3. Januar 2014
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Dr. Martin Hensche Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hensche@hensche.de |
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