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Zeitvertrag
Beim Thema Zeitvertrag geht es um die Frage, ob bzw. unter welchen Umständen Arbeitsverträge abweichend von der Regel der unbestimmten Dauer zeitlich beschränkt bzw. befristet vereinbart werden können. Sollen Befristungsabreden nicht unwirksam sein, sind eine Reihe formeller und inhaltlicher Voraussetzungen zu beachten.
Zeitvertrag ist ein anderes Wort für den rechtlichen Begriff des befristeten Arbeitsverhältnisses. Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Stichwort "Befristung des Arbeitsvertrags".
Letzte Überarbeitung: 15. Juni 2017
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Christoph Hildebrandt Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt: 030 / 26 39 620 hildebrandt@hensche.de | |
Nina Wesemann Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Kontakt: 040 / 69 20 68 04 wesemann@hensche.de |
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