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VG Ber­lin, Ur­teil vom 10.06.2010, 5 K 175.09

   
Schlagworte: Urlaubsabgeltung, Beamter
   
Gericht: Verwaltungsgericht Berlin
Aktenzeichen: 5 K 175.09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 10.06.2010
   
Leitsätze: Einem erkrankten und anschließend pensionierten Beamten steht in unmittelbarer Anwendung der Richtlinie 2003/88/EG die finanzielle Abgeltung des nicht verjährten europarechtlichen Mindestjahresurlaubs von vier Wochen zu, soweit er im jeweiligen Jahr nicht bereits Erholungsurlaub hatte, in anteiliger Höhe seines Gehalts zur Zeit des Eintritts in den Ruhestand.
Vorinstanzen:
   

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