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BAG, Be­schluss vom 15.04.2009, 3 AZB 93/08

   
Schlagworte: Beschäftigungsanspruch, Weiterbeschäftigung
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 3 AZB 93/08
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 15.04.2009
   
Leitsätze: 1. Ein in einem Kündigungsschutzverfahren ausgeurteilter Weiterbeschäftigungsanspruch ist hinreichend bestimmt, wenn die Art der ausgeurteilten Beschäftigung des Arbeitnehmers aus dem Titel ersichtlich ist.
2. Im Zwangsvollstreckungsverfahren können gegen die Zwangsvollstreckung Gründe, aus denen die Beschäftigung des Vollstreckungsgläubigers unmöglich sein soll, nicht angeführt werden, soweit sie bereits Gegenstand des Erkenntnisverfahrens bis zum Erlass des Titels waren.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Bayreuth, Beschluss vom 27.08.2008, 5 Ca 405/07
Landesarbeitsgericht Nürnberg, Beschluss vom 15.10.2008, 7 Ta 181/08
   

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