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LAG Köln, Be­schluss vom 04.07.2013, 4 Ta 155/13

   
Schlagworte: Zeugnis
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Köln
Aktenzeichen: 4 Ta 155/13
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 04.07.2013
   
Leitsätze: Die Klausel eines gerichtlichen Vergleichs "Die Beklagte verpflichtet sich, dem Kläger ein wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis entsprechend der Schulnote "gut" auf der Basis des im Antrag der Klageschrift vom 10.10.2012 bezeichneten Zeugnisses zu erteilen.“ ist nicht bestimmt genug, um im Wege der Zwangsvollstreckung ein Zeugnis mit einem bestimmten Inhalt durchzusetzen.
Vorinstanzen: Arbeitsgerichts Köln, Beschluss vom 26.04.2013, 10 Ca 8045/12
   

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