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LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 07.07.2011, 5 Sa 416/11

   
Schlagworte: Krankheit: Urlaub, Urlaub: Krankheit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 5 Sa 416/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 07.07.2011
   
Leitsätze:

1) Urlaubsabgeltungsansprüche von dauerhaft erkrankten Arbeitnehmern können auch für Zeiten geltend gemacht werden, die länger als 18 Monate zurückliegen. Art. 9 Abs. 1 des IAO-Übereinkommens Nr. 132 findet keine Anwendung.

2) Für Zeiten, in denen ein Arbeitnehmer bei gleichzeitiger Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld I bezieht, entstehen keine gesetzlichen Urlaubs-und Urlaubsabgeltungsansprüche.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 27.01.2011, 1 Ca 1578/10
   

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