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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Düs­sel­dorf, Ur­teil vom 20.01.2010, 12 Sa 962/09

   
Schlagworte: Aufhebungsvertrag: Rücktritt, Abfindungsanspruch, Insolvenz des Arbeitgebers
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen: 12 Sa 962/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 20.01.2010
   
Leitsätze:

1. Das - wegen Nichtzahlung der vereinbarten Abfindung ausgeübte - gesetzliche Rücktrittsrecht des Arbeitnehmers von einem Aufhebungsvertrag wird im allgemeinen nicht durch Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers ausgeschlossen.

2. Parallelverfahren zu 12 Sa 206/10 (Kammerurteil vom 28.04.2010).

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 21.08.2009, 4 Ca 911/09 lev
Nachgehend Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.11.2011, 6 AZR 357/10
   

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zum ganzen Urteil 12 Sa 962/09