HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

LAG Nürn­berg, Ur­teil vom 09.05.2017, 7 Sa 560/16

   
Schlagworte: Ausschlussfrist, Kündigungsschutzprozess, Mindestlohn
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Nürnberg
Aktenzeichen: 7 Sa 560/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 09.05.2017
   
Leitsätze: 1. Nimmt eine Ausschlussfrist Ansprüche wegen des gesetzlichen Mindestlohns nicht aus, führt dies nicht zur Unwirksamkeit der gesamten Ausschlussfrist. Die Ausschlussfrist ist vielmehr nur insoweit unbeachtlich, als Ansprüche auf Mindestlohn tangiert sind.
2. Auf Überstunden ist die Regelung des § 2 Absatz 2 MiLoG analog anzuwenden.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Nürnberg, Urteil vom 09.02.2017, 11 Ca 340/16
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2018, 5 AZR 262/17
   

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gern:

Dr. Martin Hensche
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hensche@hensche.de
Christoph Hildebrandt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Kontakt:
030 / 26 39 620
hildebrandt@hensche.de
Nina Wesemann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Kontakt:
040 / 69 20 68 04
wesemann@hensche.de

Auf Facebook teilen Auf Google+ teilen Ihren XING-Kontakten zeigen Beitrag twittern

 


zum ganzen Urteil 7 Sa 560/16