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Hes­si­sches LAG, Ur­teil vom 04.05.2017, 19 Sa 1172/16

   
Schlagworte: Ausschlussfrist, Ausschlussklausel, Mindestlohn
   
Gericht: Hessisches Landesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 19 Sa 1172/16
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 04.05.2017
   
Leitsätze: Eine tarifliche Verfallklausel, wonach alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden, umfasst nicht den Anspruch auf Erhalt des gesetzlichen Mindestlohns, da gem. § 3 MiLoG Vereinbarungen, die den Anspruch auf Mindestlohn unterschreiten oder seine Geltendmachung beschränken oder ausschließen, unwirksam sind.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Kassel, Urteil vom 07.07.2016, 3 Ca 20/16
nachgehend:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2018, 5 AZR 377/17
   

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