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LAG Mün­chen, Ur­teil vom 29.07.2009, 11 Sa 801/08

   
Schlagworte: Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten, Kündigung, Betriebsrat
   
Gericht: Landesarbeitsgericht München
Aktenzeichen: 11 Sa 801/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 29.07.2009
   
Leitsätze:

Einzelfallentscheidung zur Ordnungsmäßigkeit einer Betriebsratsanhörung im Zusammenhang mit einer ordentlichen verhaltensbedingten Arbeitgeberkündigung; der Arbeitgeber konnte nicht unter Beweis stellen, dass dem Betriebsrat im Rahmen der Anhörung eine den gekündigten Arbeitnehmer entlastende Gegendarstellung übergeben worden war.

 

Vorinstanzen: Arbeitsgericht München, Urteil vom 30.07.2008, 10 b Ca 1876/07 I
   

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