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BAG, Ur­teil vom 30.01.1991, 5 AZR 32/90

   
Schlagworte: Zeugnis, Insolvenzverwalter
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 5 AZR 32/90
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 30.01.1991
   
Leitsätze: Ein Arbeitnehmer kann auch für die Zeit vor Konkurseröffnung ein Zeugnis über Führung und Leistung vom Konkursverwalter verlangen, wenn dieser den Betrieb nach Konkurseröffnung weiterführt.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht München
Landesarbeitsgericht München
   

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