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BVerwG, Be­schluss vom 11.05.2006, 2 C 8.05

   
Schlagworte: Teilzeit, Mehrarbeitsvergütung, MVergV, Diskriminierung: Geschlecht, Lohngleichheit
   
Gericht: Bundesverwaltungsgericht
Aktenzeichen: 2 C 8.05
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 11.05.2006
   
Leitsätze:

Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften wird folgende Frage vorgelegt:

Steht Art. 141 EG einer nationalen Regelung entgegen, nach der die Vergütung für eine über die reguläre Arbeitszeit hinausgehende Mehrarbeit sowohl bei vollzeitbeschäftigten als auch bei teilzeitbeschäftigten Beamten in derselben Höhe gezahlt wird, die niedriger ist als die anteilige Besoldung, die bei vollzeitbeschäftigten Beamten auf einen gleichlangen Teil ihrer regulären Arbeitszeit entfällt, wenn überwiegend Frauen teilzeitbeschäftigt sind?

Vorinstanzen: Verwaltungsgericht Berlin
   

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zum ganzen Urteil 2 C 8.05