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BAG, Ur­teil vom 27.01.2011, 2 AZR 825/09

   
Schlagworte: Verdachtskündigung: Anhörung, Kündigung: Verdachtskündigung, Kündigung: Außerordentlich
   
Gericht: Bundesarbeitsgericht
Aktenzeichen: 2 AZR 825/09
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 27.01.2011
   
Leitsätze: Der Arbeitgeber kann eine den Verdacht der Tatbegehung verstärkende Tatsache - wie die Erhebung der öffentlichen Klage - auch dann zum Anlass für den Ausspruch einer Verdachtskündigung nehmen, wenn er eine solche schon zuvor erklärt hatte. Die Frist des § 626 Abs. 2 BGB beginnt mit ausreichender Kenntnis von der verdachtsverstärkenden Tatsache erneut zu laufen.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Frankfurt, Urteil vom 6.03.2008, 19 Ca 9432/06
Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 7.08.2009, 19/3 Sa 575/08
   

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