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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Be­schluss vom 30.06.2008, 4 TaBV 1/08

   
Schlagworte: Betriebsrat: Beschluss
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 4 TaBV 1/08
Typ: Beschluss
Entscheidungsdatum: 30.06.2008
   
Leitsätze: Ein Betriebsratsmitglied ist bei der Beschlussfassung im Verfahren gemäß § 99 BetrVG betreffend die Eingruppierung eines anderen Arbeitnehmers wegen Interessenkollision dann ausgeschlossen, wenn das Betriebsratsmitglied aufgrund einer Betriebsvereinbarung über die wirtschaftliche Absicherung freigestellter Betriebsratsmitglieder indirekt von einer möglichen Höhergruppierung des anderen Arbeitnehmers profitiert.
Vorinstanzen: Arbeitsgericht Stuttgart
   

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