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LAG Ba­den-Würt­tem­berg, Ur­teil vom 27.07.2011, 13 Sa 15/11

   
Schlagworte: Arbeitsunfähigkeit, Krankheit
   
Gericht: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 13 Sa 15/11
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 27.07.2011
   
Leitsätze:

1. Weder Urlaubsentgelt noch zusätzliches Urlaubsgeld können Gegenstand eines durch Arbeitsunfähigkeit entstandenen Verdienstausfalls eines Arbeitnehmers im Sinne von § 6 Abs. 1 EntgeltfortzahlungsG sein. Vielmehr besteht der diesbezügliche Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber unabhängig vom Vorliegen oder Nichtvorliegen von Arbeitsunfähigkeit. Daher können in Bezug auf Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld auch keine Schadensersatzansprüche des arbeitsunfähigen Arbeitnehmers gegen den Schädiger auf den Arbeitgeber übergehen.

2. Das Gleiche gilt für andere Ansprüche des geschädigten Arbeitnehmers, wie Erfolgsbeteiligungen oder Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld), die an ihn unabhängig vom Vorliegen oder Nichtvorliegen von Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden.

Vorinstanzen: Arbeitsgericht Heilbronn, Urteil vom 29.09.2010, 6 Ca 153/10
   

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