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ArbG Ber­lin, Ur­teil vom 21.08.2008, 2 Ca 3632/08

   
Schlagworte: Kündigung: Verdachtskündigung, Verdachtskündigung
   
Gericht: Arbeitsgericht Berlin
Aktenzeichen: 2 Ca 3632/08
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 21.08.2008
   
Leitsätze:

Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG kann nicht nur eine erwiesene Vertragsverletzung, sondern auch schon der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonstigen Verfehlung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen.

Auch der dringende Verdacht einer Straftat bezogen auf geringwertige Vermögensnachteile zu Lasten des Arbeitgebers stellt nach ständiger Rechtsprechung des BAG an sich einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung dar (Prüfung auf der ersten Stufe des § 626 Abs. 1 BGB).

Vorinstanzen:
   

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