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HENSCHE RECHTSANWÄLTE, FACHANWALTSKANZLEI FÜR ARBEITSRECHT

 

ArbG Ham­burg, Ur­teil vom 05.06.2007, 21 Ca 504/06

   
Schlagworte: Tarifvertrag, Tarifvertrag: Bezugnahme, Bezugnahmeklausel, Allgemeine Arbeitsbedingungen
   
Gericht: Arbeitsgericht Hamburg
Aktenzeichen: 21 Ca 504/06
Typ: Urteil
Entscheidungsdatum: 05.06.2007
   
Leitsätze:
Vorinstanzen:
   
Enthält der Ar­beits­ve­trag ei­nen Ver­weis auf die "für den Ar­beit­ge­ber je­weils gel­ten­den Ta­rif­verträge", so können da­mit auch nach­wir­ken­de Ta­rif­verträge in Be­zug ge­nom­men sein.

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030 / 26 39 620
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